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Unsere E-Mail-Adresse

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    14.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

ElsterOnline ist immer für Sie da

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

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Ansprechpartner

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie ...

Unsere Lohnsteuer-Arbeitgeberstellen erhalten immer noch Anrufe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach dem Stand der Bearbeitung ihres "Lohnsteuerjahresausgleichs" fragen.

Wir weisen darauf hin, dass für dieses Verfahren (es heisst jetzt "Antrag auf Einkommensteuerveranlagung") die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Minholzhaus 1. Stock

Sachgebiet Aufgaben Telefon
08221 902
+NST
FaxNr
08221 902
+FaxNr
Zimmer-Nr.
AV 05/
Arbeitgeberstelle
Betreuung der Gemeinden bei der Ausstellung von LSt-Karten,
Bearbeitung der Arbeitgeberfälle,
Bearbeitung der Lohnsteueranmeldungen
418
419
420 M 07

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