Finanzamt Günzburg

mit zentralisierter Finanzkasse Krumbach
FA-Nr.: 9121

Ansprechpartner

Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Aufgabenbereich Steuernummern Telefon/Fax
08221 902
+Nebenstelle
121/192/00000 - 121/192/99999 Bauabzugsteuer 418
419
Fax: 420

Stand: 09.10.2018