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Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)
Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.
Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.
- Steuerinfos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Steuerinfos für Seniorinnen und Senioren
- Steuerinfos für "Haus und Grund"
- Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Formulare für den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung/die Einkommensteuererklärung
Buchstaben/ Bereich |
Steuernummern | Telefon 08552 423 +Nebenstelle |
---|---|---|
A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer |
157/296/00000 - 157/296/99999 | 160 |
A - EQ | 157/300/00000 - 157/389/99999 | 142 |
ER - IQ | 157/390/00000 - 157/484/99999 | 136 |
IR - MN | 157/485/00000 - 157/574/99999 | 146 |
MO - SCHK | 157/575/00000 - 157/662/99999 | 192 |
SCHL - SIF | 157/663/00000 - 157/698/99999 | 160 |
SIG - ZZ | 157/699/00000 - 157/786/99999 | 188 |
Stand: 11.04.2024