Finanzamt
Garmisch-Partenkirchen

FA-Nr.: 9119

Aufgaben

Das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Weilheim-Schongau.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Garmisch-Partenkirchen und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.