Amtsbezirk
Regulärer Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Garmisch-Partenkirchen umfasst den politischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Er liegt im Süden Bayerns. Im Südwesten, Süden und Südosten grenzt der Amtsbezirk an die Landesgrenze zwischen Bayern und Tirol bzw. an die Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. angrenzende Nachbarlandkreise: Im Westen der Landkreis Ostallgäu, im Norden der Landkreis Weilheim-Schongau, im Osten der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Erweiterter Amtsbezirk
Neben der Grundzuständigkeit für die Verwaltung der Steuern im Amtsbezirk sind dem Finanzamt folgende weitere Aufgaben übertragen worden:
- Veranlagung von Körperschaften einschließlich Kapitalertragsteuer und Abzugssteuern nach § 50 a EStG, Umsatzsteuer-Prüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung der Betriebe mit 500 und mehr Arbeitnehmern, Betriebsprüfung und Liquiditätsprüfung für den Finanzamtsbezirk Weilheim Schongau
- Liquiditätsprüfung für den Finanzamtsbezirk Landsberg