Finanzamt
Garmisch-Partenkirchen

FA-Nr.: 9119

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Verfahren/
Gemeinden
Telefon
08821 700
+Nebenstelle
Ertragswertverfahren für Garmisch-Partenkirchen 219
Ertragswertverfahren für Eschenlohe, Farchant, Grainau, Oberau, Ohlstadt 219
Ertragswertverfahren für übrige Gemeinden des Amtsbezirks 216
215
Sachwertverfahren und Bedarfsbewertung 214
216
161

Stand: 13.12.2022