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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Es folgt eine Tabelle mit Zuständigkeitsbereich und Kontaktdaten.

Arbeitsgebiet Telefon
08141 60
+Nebenstelle
Zimmer
Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Sachwertverfahren sowie Bedarfsbewertung 267
504
247
Einheitsbewertung der Gemeinden:
Alling, Adelshofen, Althegnenberg, Egenhofen, Emmering, Kottgeisering, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Olching
289 218
Einheitsbewertung der Gemeinden: Fürstenfeldbruck,
Hattenhofen, Jesenwang, Landsberied, Oberschweinbach
290 222
Einheitsbewertung der Gemeinden:
Germering, Puchheim, Türkenfeld, Schöngeising, Moorenweis
265
503
243
Einheitsbewertung der Gemeinden:
Grafrath, Gröbenzell, Eichenau, Maisach
266 245

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