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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht
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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
Es folgt eine Tabelle mit Zuständigkeitsbereich und Kontaktdaten.
| Arbeitsgebiet | Telefon 08141 60 +Nebenstelle |
Zimmer |
|---|---|---|
| Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Sachwertverfahren sowie Bedarfsbewertung | 267 504 |
247 |
| Einheitsbewertung der Gemeinden: Alling, Adelshofen, Althegnenberg, Egenhofen, Emmering, Kottgeisering, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Olching |
289 | 218 |
| Einheitsbewertung der Gemeinden: Fürstenfeldbruck, Hattenhofen, Jesenwang, Landsberied, Oberschweinbach |
290 | 222 |
| Einheitsbewertung der Gemeinden: Germering, Puchheim, Türkenfeld, Schöngeising, Moorenweis |
265 503 |
243 |
| Einheitsbewertung der Gemeinden: Grafrath, Gröbenzell, Eichenau, Maisach |
266 | 245 |