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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)
Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.
Aufgabenbereich | Telefon/Fax 08141 60 +Nebenstelle |
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Betriebsnahe Veranlagung | 169 181 223 230 453 481 Fax: 150 |
Stand: 15.05.2023