Finanzamt Forchheim

FA-Nr.: 9217

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Hinweis:

Die Verwertung gepfändeter Gegenstände erfolgt durch die Pfandverwertungsstelle beim Zentralfinanzamt Nürnberg.

Veranlagungssteuern allgemein

Steuernummern Telefon
09191 626
+Nebenstelle
217/150/00000 - 217/197/99999 312
217/200/00000 - 217/214/99999 312
217/215/00000 - 217/252/99999 315
217/253/00000 - 217/296/99999 314
217/297/00000 - 217/297/99999 315
217/300/00000 - 217/339/99999 315
217/340/00000 - 217/786/99999 314

Stand: 23.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Bereich Buchstaben Telefon
09191 626
+Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden A - Z 315

Stand: 23.08.2023