Finanzamt Forchheim

FA-Nr.: 9217

Ansprechpartner

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Forchheim ist die Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Bayreuth.

Der Bereitschaftsdienst der Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Bayreuth ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr und Fr 8.00 - 12.00 Uhr erreichbar.