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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Forchheim ist die Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Bayreuth.
Der Bereitschaftsdienst der Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Bayreuth ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr und Fr 8.00 - 12.00 Uhr erreichbar.