Aufgaben
Das Finanzamt Erlangen ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …
- der Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Schwabach.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Erlangen und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.