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Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Arbeitsbereich | Telefon 09281 929 +NSt |
Dienststelle |
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Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen (§ 151 BewG) |
1155 1156 1157 1158 1197 |
Hof |
Stand: 28.08.2023