Finanzamt Erding

FA-Nr.: 9114

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Sach-
gebiet
Steuernummern Arbeitsbereich Telefon
08122 188
+ NST
AV 3/
StESt
114/100/00000 - 114/799/99999 Anträge auf Stundung
u. Erlass
Verbraucherinsolvenzen
Restschuldbefreiung
außergerichtliche Vergleiche
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Stand: 29.11.2019