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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Hinweis:
- Zuständig für Steuerfahndungen im Amtsbezirk des Finanzamts Erding ist grundsätzlich die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Landshut.
- Für die Steuerfahndung in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung und organisierten Kriminalität ist jedoch die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München zuständig.