Ansprechpartner
Körperschaftsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Veranlagung von Körperschaften, z.B. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vereine.
Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.
- Steuerliche Informationen für Vereine und ihre Mitglieder
- Vordrucke und Informationen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
- Formulare für weitere steuerliche Angelegenheiten
Hinweis:
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Eichstätt ist die Körperschaftsteuerstelle beim Finanzamt Ingolstadt .