Finanzamt Eggenfelden

FA-Nr.: 9113

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Veranlagungssteuern

Bereich Steuernummern Telefon
08721 981
+Nebenstelle
Personengesellschaften 113/150/00000 - 113/169/99999 110
Personengesellschaften 113/170/00000 - 113/183/99999 150
Veranlagungssteuern 113/200/00000 - 113/218/99999 110
Veranlagungssteuern 113/219/00000 - 113/253/99999 111
Veranlagungssteuern 113/254/00000 - 113/293/99999 150
Veranlagungssteuern 113/300/00000 - 113/413/99999 110
Veranlagungssteuern 113/414/00000 - 113/583/99999 111
Veranlagungssteuern 113/584/00000 - 113/786/99999 150
Erbschaftssteuern
A - Z
113/800/00000 - 113/883/99999 110

Stand: 23.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Buchstaben Telefon
08721 981
+Nebenstelle
A - L 108
M - Z 148

Stand: 23.08.2023