Ansprechpartner
Stundungs- und Erlass-Stelle
Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.
Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".
Die Stundungs- und Erlass-Stelle befindet sich am Marktplatz 2 in Grafing
Steuernummern | Arbeitsbereich | Telefon 08092 267 +Nebenstelle |
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112/150/00000 - 112/799/99999 | Stundungs- und Erlass-Stelle | 367 |
Stand: 04.07.2019