Ansprechpartner
Rechtsbehelfsstelle (RbSt)
Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.
Die Rechtsbehelfsstelle befindet sich in der Eichthalstr. 1 (AOK-Gebäude)
Steuernummern | Arbeitsbereich | Telefon 08092 267 Nebenstelle |
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112/150/00000 - 112/799/99999 | Rechtsbehelfsstelle | 361 362 364 365 366 371 |
Stand: 04.07.2019