Finanzamt Dingolfing

FA-Nr.: 9110

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Veranlagungssteuern allgemein

Zuständigkeit Buchstaben Telefon
08731 504
+NST
Sachgebiet
Sachbearbeiter für schwierige Vollstreckungsfälle A - Z 456 SG 5/01
V-Steuern A - O 452 SG 5/04
V-Steuern P - Z 453 SG 5/05

Stand: 23.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Zuständigkeit Buchstaben Telefon
08731 504
+NST
Sachgebiet
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden A - Z 454 SG 5/03

Stand: 23.08.2023