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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Sachgebiet | Gemeinden bzw. Aufgabenbereich | Telefon 08731 504 +Nebenstelle |
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Bew 01 | Einheitsbewertung für die Gemeinden: Dingolfing, Mengkofen, Pilsting | 484 |
Bew 02 | Einheitsbewertung für die Gemeinden: Eichendorf, Landau, Niederviehbach | 482 |
Bew 03 | Einheitsbewertung für die Gemeinden: Frontenhausen, Marklkofen, Moosthenning, Simbach | 481 |
Bew 04 | Einheitsbewertung für die Gemeinden: Gottfrieding, Loiching, Mamming, Reisbach, Wallersdorf | 485 |
BewPSt S | Bewertung im Sachwertverfahren - 1 | 494 |
BewPSt S | Bewertung im Sachwertverfahren - 2 | 495 |
BewBed | Bedarfsbewertung - 1 | 491 |
BewBed | Bedarfsbewertung - 2 | 492 |
Stand: 14.09.2023