Finanzamt Deggendorf

FA-Nr.: 9108

Aufgaben

Das Finanzamt Deggendorf ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Zwiesel.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Deggendorf und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende Aufgaben ist nicht das Finanzamt Deggendorf, sondern jeweils ein anderes Finanzamt zuständig:

Wenden Sie sich
in Angelegenheiten der
bitte an das
Grunderwerbsteuer Finanzamt Passau, Außenstelle Vilshofen
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Eggenfelden
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Finanzamt Straubing
Steuerfahndung Finanzamt Landshut
Bußgeld- und Strafsachen Finanzamt Passau

Stand: 06.02.2023