Aufgaben
Das Finanzamt Deggendorf ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …
- der Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Zwiesel.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Deggendorf und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Für folgende Aufgaben ist nicht das Finanzamt Deggendorf, sondern jeweils ein anderes Finanzamt zuständig:
Wenden Sie sich in Angelegenheiten der |
bitte an das |
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Grunderwerbsteuer | Finanzamt Passau, Außenstelle Vilshofen |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Eggenfelden |
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Finanzamt Straubing |
Steuerfahndung | Finanzamt Landshut |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Passau |
Stand: 06.02.2023