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Bodenschätzung/Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Weitere Informationen zur Bodenschätzung
Aufgaben- bereich |
Name und Dienstsitz- finanzamt |
Telefon | |
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ALS | Herr Schöfer | 09421 941-5906 Mobil: 0173 8530 761 |
Robert.Schoefer.als.straubing@ lfst.bayern.de |
VB | Herr Groß | 0991 384-810 Mobil: 0173 8635648 |
ludwig.gross.vb.deggendorf@ lfst.bayern.de |
Stand: 06.02.2023