Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Dachau, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
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Trennzeichen " - " nicht beachtet:
- Bußgeld- und Strafsachen
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Finanzamt Erding |
Betriebsprüfung der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe i. S. § 3 BpO, bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne, bei Bauherrengemein schaften, bei Erwerbergemeinschaften, bei Immobilienfonds und bei Verlustzuweisungsgesellschaften sowie Außenprüfungen nach § 2 ABs. 2 BpO |
Finanzamt Freising |
Betriebsprüfung der Kreditinstitute (alle Größenklassen) | Finanzamt Freising |
Betriebsprüfung der land- und forstwirtschaftlichen Groß-, Mittel-, und Kleinbetriebe | Finanzamt Freising |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt München, Abteilung I |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Noerdlingen |
Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge nach dem 30.06.2001 |
Finanzamt Schrobenhausen Aussenstelle Neuburg/Donau |
Lohnsteuerangelegenheiten der Arbeitgeber sowie Steuerabzug bei beschr. Stpfl. nach § 50 a Abs. 4 EStG in der Film- und Fernsehindustrie | Finanzamt München, Abteilung Körperschaften |
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern | Finanzamt Freising |
Steuerfahndung | Finanzamt München, Abteilung I |
Umsatzsteuerprüfung | Finanzamt Freising |
Veranlagung von Körperschaften (mit Ausnahme der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle) |
Finanzamt Freising |
Besteuerung der Umsätze und Vergütung von Vorsteuern der nicht im Inland ansässigen Unternehmer (§ 51 Abs. 3 UStDV, auch Unternehmer mit Fällen i. s. d. § 3 c UStG 1993, § 27 a UStG 1993 | Finanzamt München, Abteilung II |
Stand: 27.09.2017