Finanzamt Dachau

FA-Nr.: 9107

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Dachau, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Finanzamt Erding
Betriebsprüfung der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe i. S. § 3 BpO, bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne, bei Bauherrengemein
schaften, bei Erwerbergemeinschaften, bei Immobilienfonds und bei Verlustzuweisungsgesellschaften sowie Außenprüfungen nach § 2 ABs. 2 BpO
Finanzamt Freising
Betriebsprüfung der Kreditinstitute (alle Größenklassen) Finanzamt Freising
Betriebsprüfung der land- und forstwirtschaftlichen Groß-, Mittel-, und Kleinbetriebe Finanzamt Freising
Bußgeld- und Strafsachen Finanzamt München, Abteilung I
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Noerdlingen
Grunderwerbsteuer
Erwerbsvorgänge nach dem 30.06.2001
Finanzamt Schrobenhausen
Aussenstelle Neuburg/Donau
Lohnsteuerangelegenheiten der Arbeitgeber sowie Steuerabzug bei beschr. Stpfl. nach § 50 a Abs. 4 EStG in der Film- und Fernsehindustrie Finanzamt München, Abteilung Körperschaften
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern Finanzamt Freising
Steuerfahndung Finanzamt München, Abteilung I
Umsatzsteuerprüfung Finanzamt Freising
Veranlagung von Körperschaften
(mit Ausnahme der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle)
Finanzamt Freising
Besteuerung der Umsätze und Vergütung von Vorsteuern der nicht im Inland ansässigen Unternehmer (§ 51 Abs. 3 UStDV, auch Unternehmer mit Fällen i. s. d. § 3 c UStG 1993, § 27 a UStG 1993 Finanzamt München, Abteilung II

Stand: 27.09.2017