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Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAP)
Die Lohnsteuer-Außenprüfer/innen überprüfen die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die im Finanzamtsbezirk ansässigen privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber vor Ort.
Hinweis:
Zuständig für die Prüfung von Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern ist die Lohnsteuerprüfungsstelle des Finanzamts Freising.
Arbeitsbereich | Telefon 08131 701 +Nebenstelle |
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Lohnsteuerprüfung bei Betrieben bis 499 Beschäftigten | 0 (Vermittlung) |
Stand: 23.08.2023