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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)
Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.
Arbeitsbereich | Telefon 08131 701 +Nebenstelle |
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Betriebsnahe Veranlagung im Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Außenprüfung bei Kleinstbetrieben |
114 117 118 119 |
Stand: 05.12.2019