Finanzamt Coburg

FA-Nr.: 9212

Aufgaben

Das Finanzamt Coburg ist innerhalb seines Amtsbezirks, der kreisfreien Stadt Coburg und des Landkreises Coburg, zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:

  • Bauabzugsteuer
  • Einkommensteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Eigenheimzulage
  • Investitionszulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)

Des Weiteren ist das Finanzamt Coburg in diesem Bereich zuständig für die Durchführung von:

  • Betriebsprüfungen
  • Umsatzsteuerprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Lichtenfels.