Finanzamt Coburg

FA-Nr.: 9212

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Gemeinden Telefon 09561-646
+ Nebenstelle
Stadt Coburg 426
414
440
343
385
Stadt Rödental
Stadt Neustadt
307
438
425
343
385
Landkreis Coburg:
Ebersdorf
Grub a.F.
Lautertal
Meeder
Niederfüllbach
Bad Rodach
Untersiemau
Weitramsdorf
307
438
425
343
385
Landkreis Coburg:
Ahorn
Dörfles-Esbach
Großheirath
Itzgrund
Sonnefeld
Seßlach
Weidhausen
441
442
343
385

Stand: 22.08.2023