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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Gemeinden | Telefon 09561-646 + Nebenstelle |
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Stadt Coburg | 426 414 440 343 385 |
Stadt Rödental Stadt Neustadt |
307 438 425 343 385 |
Landkreis Coburg: Ebersdorf Grub a.F. Lautertal Meeder Niederfüllbach Bad Rodach Untersiemau Weitramsdorf |
307 438 425 343 385 |
Landkreis Coburg: Ahorn Dörfles-Esbach Großheirath Itzgrund Sonnefeld Seßlach Weidhausen |
441 442 343 385 |
Stand: 22.08.2023