Finanzamt Burghausen

FA-Nr.: 9106

Ansprechpartner

Körperschaftsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Veranlagung von Körperschaften, z.B. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vereine.

Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Burghausen ist die Körperschaftsteuerstelle beim Finanzamt Mühldorf.