Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Kontaktdaten

Anschriften

  • Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
    Salzburger Straße 6
    83471 Berchtesgaden
  • Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
    Rottmayrstraße 13
    83410 Laufen

Weitere Adressen

Stadtplan

Öffnungszeiten Servicezentrum

Berchtesgaden

  • Mo - Mi: 8.00 - 12.30 Uhr
  • Do: 7.30 - 12.00 Uhr und
    12.30 - 15.00 Uhr
  • Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Laufen

  • Mo - Mi: 8.00 - 12.30 Uhr
  • Do: 7.30 - 12.00 Uhr und
    12.30 - 15.00 Uhr
  • Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Probleme bei zu Unrecht als Hauptarbeitsverhältnis angemeldeten Nebentätigkeiten

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse, kann es für den Arbeitnehmer nachteilige Folgen haben, wenn ein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis im ELStAM-Verfahren zu Unrecht als Hauptarbeitsverhältnis (HAV) anmeldet.

Grundlagen

Im Verfahren ELStAM ist eine Aussage darüber zu treffen, ob es sich bei der angemeldeten Beschäftigung um das sogenannte Hauptarbeitsverhältnis (HAV) handelt. Für einen Arbeitnehmer kann immer nur ein HAV unter ELStAM angemeldet sein, alle weiteren Beschäftigungen werden als Nebenarbeitsverhältnisse (NAV) behandelt und die Versteuerung mit Lohnsteuerklasse VI vorgenommen.

Wenn ein Arbeitgeber ein Hauptarbeitsverhältnis anmeldet, dann wird ein bereits bestehendes, als Hauptarbeitsverhältnis angemeldetes Beschäftigungsverhältnis neu als Nebenarbeitsverhältnis eingestuft.

Problemlage

Ein zu Recht bisher mit Hauptarbeitsverhältnis (HAV) angemeldeter Hauptarbeitgeber (HAG) erhält in einer Änderungsliste die Steuerklasse VI und den Verfahrenshinweis 552020103: „Wechsel des Hauptarbeitgebers. Neues refDatumAG für das aktuelle Arbeitsverhältnis. [refDatumAG = tt.mm.jjjj]“. Der bisherige HAG wird damit zum Nebenarbeitgeber (NAG).

Ausgelöst wurde dieser Wechsel des HAG durch die Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers mit der Angabe HAV. Hat dieser zu Unrecht ein HAV angemeldet, führt dies zur Anwendung der Lohnsteuerklasse VI auf das eigentliche Hauptarbeitsverhältnis und damit zu erheblichen Nachteilen für den Arbeitnehmer.

Bereinigung

Die Bereinigung solcher Fehler bei der Anmeldung kann grundsätzlich nur von den beteiligten Arbeitgebern, nicht jedoch durch das Finanzamt erfolgen.

Ein Arbeitgeber darf nur dann ein HAV anmelden, wenn der Arbeitnehmer Entsprechendes bestimmt hat (§ 39e Abs. 4 S. 1 i.V.m. S. 3 EStG). Daher ist zunächst vom Arbeitnehmer eindeutig zu klären, welches Arbeitsverhältnis zukünftig als HAV behandelt werden soll. Soll der vorgenommene Wechsel rückgängig gemacht werden, müssen danach beide Arbeitgeber wie folgt vorgehen:

Schritt 1:

Der fälschlich als HAG angemeldete eigentliche NAG hat das Beschäftigungsverhältnis abzumelden und dieses danach neu und nunmehr richtig als NAG anzumelden.

Dabei gilt:

refDatumAG für Abmeldung = refDatumAG aus der fälschlichen Anmeldung
(Beschäftigungsende für Abmeldung = Tag des Beschäftigungsbeginns)

refDatumAG für die Anmeldung als NAG = das vorgenannte refDatumAG + 1
(Beschäftigungsbeginn für Anmeldung = ursprünglicher Beschäftigungsbeginn)

Schritt 2 (frühestens einen Tag nach Schritt 1):

Der fälschlich zum NAG gewordene vorherige HAG hat das nunmehrige Nebenarbeitsverhältnis (NAV) abzumelden. Danach ist das Beschäftigungsverhältnis wieder richtig als HAG neu anzumelden.

Dabei gilt:

refDatumAG für Abmeldung = refDatumAG aus Verfahrenshinweis 552020103
(Beschäftigungsende für Abmeldung = Tag des Beschäftigungsbeginns)

refDatumAG für erneute Anmeldung als HAG = vorgenanntes refDatumAG + 1
(Beschäftigungsbeginn für Anmeldung = ursprünglicher Beschäftigungsbeginn)

Kulanzregelung

Sind seit dem im Verfahrenshinweis 552020103 genannten refDatumAG weniger als sechs Wochen verstrichen, kann Schritt 1 entfallen. Durch die erneute Anmeldung des eigentlichen HAG wechselt der fälschlich angemeldete HAG automatisch in ein NAV.

Weitere Informationen

Beiträge zum Thema An- und Abmeldungen in der ELStAM-Datenbank bei www.elster.de:

Außerdem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, auf entsprechende Verfahrensbeschreibungen zu der von ihnen jeweils eingesetzten Lohnbuchhaltungssoftware zurückzugreifen.

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand