Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Bayreuth, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.
Bitte prüfen!
Nach der maschinellen Überprüfung könnten folgende Einträge formal fehlerhaft sein mit der Folge, dass insbesondere die Ansprechpartnersuche beeinträchtigt werden könnte.
Steuernummernformat xxx/xxx/xxxxx nicht konsequent eingehalten:
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Hof |
Kapitalverkehrssteuern und sonstige Verkehrssteuern | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Gesonderte Feststellung des Gewinns von ausländischen Personengesellschaften an denen Inländer beteiligt sind | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Betriebsprüfung der Kreditinstitute und der Versicherungsunternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Betriebsprüfung der Versorgungsbetriebe | Finanzamt Bamberg |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bamberg |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie der Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs. | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und der organisierten Kriminalität | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Stand: 05.03.2018