Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Bayreuth, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
---|---|
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Hof |
Kapitalverkehrssteuern und sonstige Verkehrssteuern | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Gesonderte Feststellung des Gewinns von ausländischen Personengesellschaften an denen Inländer beteiligt sind | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Betriebsprüfung der Kreditinstitute und der Versicherungsunternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Betriebsprüfung der Versorgungsbetriebe | Finanzamt Bamberg |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bamberg |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie der Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs. | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und der organisierten Kriminalität | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Stand: 05.03.2018