Finanzamt Bayreuth

FA-Nr.: 9208

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Bayreuth, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Hof
Kapitalverkehrssteuern und sonstige Verkehrssteuern Zentralfinanzamt Nürnberg
Gesonderte Feststellung des Gewinns von ausländischen Personengesellschaften an denen Inländer beteiligt sind Zentralfinanzamt Nürnberg
Betriebsprüfung der Kreditinstitute und der Versicherungsunternehmen Zentralfinanzamt Nürnberg
Betriebsprüfung der Versorgungsbetriebe Finanzamt Bamberg
Grunderwerbsteuer Finanzamt Bamberg
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie der Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs. Zentralfinanzamt Nürnberg
Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und der organisierten Kriminalität Finanzamt Nürnberg-Süd

Stand: 05.03.2018