Finanzamt Bayreuth

FA-Nr.: 9208

Erweiterter Amtsbezirk

Der reguläre Amtsbezirk des Finanzamts Bayreuth umfasst das Gebiet des Landkreises Bayreuth. In folgenden steuerlichen Angelegenheiten ist das Finanzamt Bayreuth aber auch für Fälle in den Amtsbezirken anderer Finanzämter örtlich zuständig.

Lohnsteueraußenprüfung

Neben allen Betrieben in der Stadt und im Landkreis Bayreuth prüft sie auch alle Betriebe des Landkreises und der Stadt Kulmbach, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt haben.

Umsatzsteuersonderprüfung

Sie prüft alle Betriebe in der Stadt Bayreuth und in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach, einschließlich der Stadt Kulmbach.

Körperschaftsteuerstelle

Sie ist zuständig für die Veranlagung der Körperschaften, die ihren Sitz in den Finanzamtsbezirken Kulmbach oder Bayreuth haben.

Bußgeld- und Strafsachenstelle

Das Finanzamt Bayreuth ist auch zuständig für die Bußgeld- und Strafsachenfälle in den Amtsbezirken der Finanzämter Bamberg, Forchheim, Kulmbach und Zeil am Main (mit den Außenstellen Ebern und Hofheim).

Betriebsprüfungsstelle

Sie ist zuständig für Betriebsprüfungen der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe in den Finanzamtsbezirken Bayreuth und Kulmbach.

Steuerfahndung

Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bayreuth erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken sowie den Amtsbezirk des unterfränkischen Finanzamts Zeil am Main (mit den Außenstellen Ebern und Hofheim).