Ansprechpartner
Rechtsbehelfsstelle (RbSt)
Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.
Arbeitsbereich | Steuernummern | Telefon 0921 609 +Nebenstelle |
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Rechtsbehelfstelle | 208/100/00000 - 208/799/99999 | 2801 2802 2803 2807 2808 |
Stand: 24.07.2020