Finanzamt Bayreuth

FA-Nr.: 9208

Ansprechpartner

Rechtsbehelfsstelle (RbSt)

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon 0921 609 +Nebenstelle
Rechtsbehelfstelle 208/100/00000 - 208/799/99999 2801
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Stand: 24.07.2020