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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Bereich | Telefon 0921 609 +Nebenstelle |
Gebäude |
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Bewertung S-Prüfer Bew 1 - 2, Sachwertverfahren |
2601 2602 |
Luitpoldplatz 7 |
Bedarfsbewertung | 2601 2605 2618 |
Luitpoldplatz 7 |
Bewertung E-Prüfer, VVSt | 2604 2605 2611 2612 2613 2615 2617 2619 2620 2622 2623 |
Luitpoldplatz 7 |
Stand: 22.08.2023