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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Die Steuerfahndungsprüfungsstelle des Finanzamts Bayreuth ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Bamberg, Coburg, Forchheim, Hof mit Außenstellen Münchberg und Naila, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel mit Außenstelle Selb und Zeil am Main mit Außenstelle Ebern.
Arbeitsbereich | Telefon 0921 609 +Nebenstelle | Fax 0921 609 +Nebenstelle | |
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Bereitschaftsdienst | 3400 | 1054 | poststelle.fa-bt@ finanzamt.bayern.de |
Stand: 28.07.2020
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr und Fr 8.00 - 12.00 Uhr erreichbar.