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Dienstgebäude

Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Straße 1
96050 Bamberg
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Öffnungszeiten Kantine

Montag bis Freitag:
07.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Die Kantine ist während der Osterferien geschlossen.
Ab dem 08.04.2024 ist sie wieder für Sie da.

Nähere Informationen

Der Zugang für externe Gäste erfolgt über den Innenhof (Gabelsberger Straße)

Speisekarte

Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Bamberg, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Bußgeld und Strafsachen Finanzamt Bayreuth
Steuerfahndung Finanzamt Bayreuth
Erbschaft- und Schenkungssteuer Finanzamt Hof
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer Bundeszentralamt für Steuern
Rennwett- und Lotteriesteuer. Zentralfinanzamt Nürnberg
gesonderte Feststellungen nach AStG sowie nach § 180 Abs. 5 AO Zentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der land.- und forstwirtschaftlichen Betriebe Finanzamt Nürnberg-Süd
Prüfung der Kreditinstitute und der Versicherungsunternehmen Zentralfinanzamt Nürnberg
Besteuerung der in Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs.1 S.1 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs Zentralfinanzamt Nürnberg

Stand: 12.06.2017

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