Ansprechpartner
Stundungs- und Erlass-Stelle
Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.
Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".
Hinweis:
Über Anträge auf Stundung oder Erlass von
- Grunderwerbsteuer entscheidet die Grunderwerbsteuerstelle
Telefax 0951 84-270
Arbeitsgebiet | Steuernummern | Telefon 0951/84 +Nebenstelle |
Zimmer |
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St01 St02 |
207/100/00000 - 207/799/99999 | 165 182 |
113 |
Stand: 02.05.2024