Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bamberg ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Forchheim, Kulmbach und Bayreuth.
Arbeitsbereich | Telefon 0951 84 + Nebenstelle |
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Grunderwerbsteuerstelle | 367 372 |
Stand: 22.08.2023