Finanzamt Bamberg

FA-Nr.: 9207

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Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Zuständig ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Arbeitsbereich Telefon
09281 929
+NSt
Dienststelle
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
(§ 151 BewG)
1155
1156
1157
1158
1197
Hof

Stand: 28.08.2023