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Betriebsprüfung (BP)
Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Informationen zur Außenprüfung
Hinweis:
Zuständig für die Prüfung der land.- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Nürnberg-Süd .
Telefax 0951 84-230
Sachgebiet | Telefon 0951 84 +Nebenstelle |
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BP-Kanzlei | 417 410 438 |
Sachgebietsleiter BP01 | 412 |
Sachgebietsleiter BP02 | 407 |
Sachgebietsleiter BP03 | 406 |
Stand: 08.11.2023