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Amtsleitung
Die Amtsleitung (Leiter/Leiterin des Finanzamts/ der Außenstelle) wird vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen bestellt. Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über alle Beschäftigten aus und ist für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben des Finanzamts verantwortlich.
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