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Dienstgebäude
Finanzamt Bad Neustadt
Meininger Straße 39
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 8.00
- 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Details...
Telefon, Telefax, E-Mail
Telefon: 09771 9104-0
Telefax: 09771 9104-444
E-Mail:
poststelle@fa-nes.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Weitere Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Bad Neustadt, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
| Wenden Sie sich in Angelegenheiten der |
bitte an das |
|---|---|
| Veranlagung der Körperschaften (Vereine, GmbHs etc.) | Finanzamt Bad Kissingen |
| Erbschaftssteuer | Finanzamt Lohr |
| Steuerfahndung | Finanzamt Würzburg |
| Bußgeld- und Strafsachenstelle | Finanzamt Würzburg |
| Betriebsprüfung für Gewerbetreibende und Freiberufler | Finanzamt Bad Kissingen |
| Betriebsprüfung für Landwirte und Versorgungsbetriebe | Finanzamt Bad Kissingen |
| Betriebsprüfung für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen | Finanzamt Bad Kissingen |
| Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bad Kissingen |
| Umsatzsteuersonderprüfung | Finanzamt Bad Kissingen |
| Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger / Vermessungsbeamter | Finanzamt Bad Kissingen |
Für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer sind die Gemeinden mit ihren jeweiligen Hebesätzen verantwortlich. Lediglich die Grundlagen werden durch das Finanzamt festgesetzt.
Für die Kirchensteuer sind grundsätzlich die jeweiligen Kirchensteuerämter zuständig.
Fragen zum Kindergeld sind an die Familienkasse bei den Arbeitsämtern zu richten.