Aufgaben
Das Finanzamt Bad Kissingen ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …
- der Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Als Grunderwerbsteuerzentralstelle ist das Finanzamt Bad Kissingen auch zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer. Insoweit besteht eine erweiterte örtliche Zuständigkeit.
Auch als zentralisierte Finanzkasse ist das Finanzamt Bad Kissingen für den Zahlungsverkehr weiterer Finanzämter zuständig.