Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bad-Kissingen ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Bad Neustadt a. d. Saale, Lohr a. Main, Aschaffenburg und Obernburg mit Außenstelle Amorbach.
Arbeitsgebiet | Steuernummern | Telefon 0971 8021 +NSt |
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Grunderwerbsteuerstelle | 205/800/00000 - 205/899/99999 | 0 (Vermittlung) |
Stand: 22.08.2023