Finanzamt Augsburg-Stadt

FA-Nr.: 9103

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Stadt sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen

Grunderwerbsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Land

Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer

Zuständig ist das Finanzamt München - Abteilung Körperschaften

Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)