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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)
Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.
Sachgebiet | Aufgabengebiet | Telefon 0821 506 +NST |
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AV 24 | Betriebsnahe Veranlagung | 1406 1411 1404 1410 1405 1413 |
Stand: 15.03.2022