Finanzamt Augsburg-Land

FA-Nr.: 9102

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Land sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen

Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen

Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Stadt

Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer

Zuständig ist das Finanzamt München - Abteilung Körperschaften

Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)