Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Augsburg-Land sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Zuständig ist das Finanzamt Nördlingen
Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen
Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Stadt
Kapitalverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer
Zuständig ist das Finanzamt München - Abteilung Körperschaften
Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer
Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)