Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Aschaffenburg, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Zahlungsverkehr (Finanzkasse) | Finanzamt Bad Kissingen |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bad Kissingen |
Erbschaft- und Schenkungssteuer | Finanzamt Lohr a.M. |
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen | Finanzamt Lohr a.M. |
Kraftfahrzeugsteuer | Zollverwaltung |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer | Bundeszentralamt für Steuern |
Rennwett- und Lotteriesteuer. | Zentralfinanzamt Nürnberg |
gesonderte Feststellungen nach AStG sowie nach § 180 Abs. 5 AO | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Besteuerung der in Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs.1 S.1 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Bußgeld und Strafsachen | Finanzamt Würzburg |
Steuerfahndung | Finanzamt Würzburg |
Stand: 06.03.2018